PRIVATDETEKTEI | UNTERHALT

Unterhalt wird nach Tatsachen beurteilt. Nicht nach Vermutungen.

Unterhaltsansprüche beruhen auf tatsächlichen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen. Werden Einkünfte verschwiegen, Tätigkeiten nicht angegeben oder Lebensumstände anders dargestellt, als sie tatsächlich bestehen, kann eine professionelle Sachverhaltsaufklärung erforderlich werden.

Unsere Privatdetektive ermitteln gezielt zu den Tatsachen, die für die weitere rechtliche Bewertung relevant sein können.

WANN ERMITTLUNGEN SINNVOLL SEIN KÖNNEN

Was kann ein Privatdetektiv bei Unterhalts­streitigkeiten klären?

Eine Detektei entscheidet weder über einen Unterhaltsanspruch noch über dessen Höhe. Sie kann jedoch Tatsachen feststellen und dokumentieren, wenn begründete Zweifel an den Angaben einer beteiligten Person bestehen.

Typische Fragestellungen sind:

Wird tatsächlich in größerem Umfang gearbeitet als angegeben?
Bestehen Hinweise auf nicht offengelegte Erwerbstätigkeiten oder Einkünfte?
Entsprechen die behaupteten Lebensverhältnisse der Realität?
Besteht möglicherweise eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft?

Ziel ist keine allgemeine Kontrolle der betroffenen Person, sondern die Klärung eines konkret definierten unterhaltsrechtlich relevanten Sachverhalts.

ZUERST DIE FRAGE. DANN DIE ERMITTLUNG.

Welche Tatsache soll nachgewiesen werden?

Unterhaltsverfahren können unterschiedliche Rechtsverhältnisse betreffen. Deshalb muss bereits vor einer Ermittlung geklärt werden, welche Tatsache für den konkreten Fall überhaupt erheblich sein kann.

Verschwiegenes Einkommen

Hinweise können beispielsweise auf eine tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, regelmäßige gewerbliche Aktivitäten oder eine Beschäftigung hindeuten, die in den bisherigen Angaben nicht erkennbar ist.

Tatsächliche Erwerbstätigkeit

Auch Umfang und Regelmäßigkeit einer beobachtbaren Tätigkeit können relevant sein, wenn zwischen dargestellten und tatsächlichen Verhältnissen erhebliche Unterschiede vermutet werden.

Neue Lebensgemeinschaft

Bei Ehegattenunterhalt kann unter bestimmten Voraussetzungen eine verfestigte Lebensgemeinschaft rechtliche Bedeutung erlangen. Entscheidend sind objektiv erkennbare Lebensumstände – nicht die bloße Vermutung einer neuen Partnerschaft.

Je genauer die rechtlich relevante Frage formuliert ist, desto gezielter kann ermittelt werden.

UNTERHALTS­RECHT IST AUSKUNFTS- UND TATSACHENRECHT

Welche Angaben müssen im Unterhaltsrecht offengelegt werden?

Im Familienrecht bestehen umfangreiche gesetzliche Auskunftspflichten.

Für Unterhaltsansprüche verpflichtet § 1605 BGB Verwandte in gerader Linie zur Auskunft über Einkünfte und Vermögen, soweit dies zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen oder -pflichten erforderlich ist. Auch Einkommensbelege können verlangt werden. Für geschiedene Ehegatten enthält § 1580 BGB eine entsprechende Regelung.

Im Zugewinnausgleich ermöglicht § 1379 BGB zudem Auskunft über Vermögensstände zu relevanten Stichtagen und die Vorlage entsprechender Belege.

Eine Privatdetektei ersetzt diese gesetzlichen Auskunftsverfahren nicht.

Sie kann aber dort ansetzen, wo konkrete Tatsachen Zweifel daran begründen, dass die erteilten Angaben vollständig oder mit den tatsächlichen Verhältnissen vereinbar sind.

NEUE PARTNERSCHAFT ≠ AUTOMATISCH WEGFALL DES UNTERHALTS

Wann kann eine neue Beziehung unterhaltsrechtlich relevant werden?

§ 1579 Nr. 2 BGB sieht vor, dass nachehelicher Unterhalt beschränkt oder versagt werden kann, wenn der Unterhaltsberechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Diese Regelung kann über § 1361 Abs. 3 BGB grundsätzlich auch beim Trennungsunterhalt Bedeutung erlangen.

Eine neue Partnerschaft allein genügt dafür nicht.

Der Bundesgerichtshof stellt vielmehr auf objektive, nach außen erkennbare Umstände ab. Dazu können etwa ein über längere Zeit geführter gemeinsamer Haushalt, das Auftreten als Paar in der Öffentlichkeit, gemeinsame wirtschaftliche Verflechtungen oder die Dauer und tatsächliche Ausgestaltung der Beziehung gehören. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist dabei nicht zwingend erforderlich.

Für eine detektivische Ermittlung folgt daraus:

Nicht die Intimsphäre ist Gegenstand der Untersuchung, sondern äußerlich feststellbare und rechtlich möglicherweise relevante Lebensumstände.

Wichtig: Eine neue Partnerschaft eines Elternteils beseitigt nicht automatisch Kindesunterhalt. Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt müssen rechtlich getrennt betrachtet werden.

BEOBACHTBARE TATSACHEN STATT SPEKULATION

Wie geht ein Privatdetektiv bei Einkommens­verschleierung vor?

Die konkrete Methode richtet sich nach dem Ermittlungsziel.

Observation

Zeitlich begrenzte Beobachtungen können beispielsweise dokumentieren, ob eine Person regelmäßig bestimmte Arbeitsstätten, Betriebe oder andere relevante Orte aufsucht und welche äußerlich erkennbaren Tätigkeiten dort stattfinden.

Recherche

Zulässige Informationsquellen können Hinweise auf geschäftliche Aktivitäten, Unternehmen, öffentliche Angebote oder andere überprüfbare wirtschaftliche Zusammenhänge liefern.

Sachverhaltsermittlung

Vorhandene Informationen des Auftraggebers werden mit objektiv feststellbaren Tatsachen abgeglichen. Widersprüche können dadurch konkretisiert oder ausgeräumt werden.

Dokumentation

Feststellungen werden chronologisch und sachlich festgehalten. Entscheidend ist die Trennung zwischen beobachteter Tatsache und daraus möglicher rechtlicher Schlussfolgerung.

TECHNIK DARF VERHÄLTNIS­MÄSSIGKEIT NICHT ERSETZEN

Nicht alles, was technisch möglich ist, darf eingesetzt werden.

Gerade bei privaten Ermittlungen können technische Möglichkeiten erheblich in Persönlichkeitsrechte eingreifen.

Der Bundesgerichtshof hat dies für einen Unterhaltsfall besonders deutlich gemacht: Die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils mittels heimlich eingesetzter GPS-Technik war nicht gerechtfertigt, wenn eine punktuelle persönliche Observation zur Klärung des Sachverhalts ausgereicht hätte. Der BGH stellte zugleich fest, dass die Verwertbarkeit der gewonnenen Beweise Voraussetzung für eine mögliche Erstattung von Detektivkosten ist.

Auch die DSGVO verlangt unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung: Es sollen nur diejenigen personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für den festgelegten legitimen Zweck tatsächlich erforderlich sind.

Für professionelle Detektivarbeit bedeutet das:

Die Methode folgt dem Ermittlungsziel – nicht umgekehrt.

EIN FOTO ALLEIN ERKLÄRT NOCH KEINEN SACHVERHALT

Was macht eine Ermittlung im Unterhaltsverfahren verwertbar?

Einzelne Beobachtungen erhalten ihren Wert erst durch den Zusammenhang.

Wer eine Person einmal an einem Unternehmensstandort sieht, hat damit beispielsweise noch keine regelmäßige Erwerbstätigkeit nachgewiesen. Ebenso beweist ein gemeinsamer Abend zweier Personen keine verfestigte Lebensgemeinschaft.

Entscheidend können vielmehr sein:

Wiederholung · Dauer · zeitliche Zusammenhänge · konkrete Tätigkeiten · erkennbare Routinen · objektive Begleitumstände

Ein Ermittlungsbericht sollte deshalb nicht versuchen, das familiengerichtliche Ergebnis vorwegzunehmen. Er dokumentiert die festgestellten Tatsachen so, dass Rechtsanwälte und Gerichte diese anschließend bewerten können.

AUFWAND MUSS ZUM ERMITTLUNGSZIEL PASSEN

Können Detektivkosten in einem Unterhaltsverfahren erstattet werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Detektivkosten zu den erstattungsfähigen Prozesskosten gehören.

Der Bundesgerichtshof hat für einen Unterhaltsfall ausgeführt, dass dies insbesondere dann in Betracht kommt, wenn die Ermittlungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich waren, auf einem konkreten Verdacht beruhten und sich Aufwand und Kosten in vernünftigen Grenzen hielten. Voraussetzung ist zudem, dass die gewonnenen Beweismittel verwertet werden dürfen.

Daraus folgt jedoch kein genereller Anspruch auf Erstattung von Detektivkosten.

Ob und in welchem Umfang Kosten im konkreten Verfahren berücksichtigt werden können, sollte deshalb mit der anwaltlichen Vertretung geprüft werden.

ERMITTELN, WAS RECHTLICH RELEVANT SEIN KANN

Unterhalts­ermittlungen brauchen einen klaren Prüfauftrag.

Gerade familienrechtliche Konflikte sind häufig emotional belastet. Aufgabe einer professionellen Privatdetektei ist es nicht, eine vorgefasste Vermutung zu bestätigen.

Vor einem Einsatz sollte deshalb möglichst präzise definiert werden:

Welcher konkrete Verdacht steht im Raum?
Welche belastbaren Hinweise sind bereits dokumentiert?
Was fehlt noch für eine fundierte rechtliche Bewertung?
Mit welcher Maßnahme lässt sich diese offene Frage möglichst schonend klären?

So bleibt eine Ermittlung auf das beschränkt, worauf es tatsächlich ankommt.

HÄUFIGE FRAGEN

Privatdetektiv und Unterhalt

Eine Detektei erhält keinen allgemeinen Zugriff auf Steuer-, Bank- oder Sozialdaten. Sie kann jedoch tatsächliche Tätigkeiten und zulässigerweise recherchierbare wirtschaftliche Zusammenhänge feststellen. Welche finanziellen Schlüsse daraus gezogen werden können, ist anschließend rechtlich zu bewerten.

Ein bloßes Bauchgefühl genügt nicht. Vor einer Ermittlung sollten konkrete Anhaltspunkte und ein nachvollziehbares Ermittlungsziel bestehen. Umfang und Methode müssen sich daran orientieren.

Eine neue Partnerschaft allein reicht nicht aus. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB zur Beschränkung oder Versagung nachehelichen Unterhalts führen. Entscheidend ist die tatsächliche Ausgestaltung der Beziehung.

Nicht zwingend. Der BGH betrachtet den gemeinsamen Haushalt als wichtiges mögliches Indiz, verlangt ihn aber nicht in jedem Fall. Maßgeblich ist eine Gesamtschau der objektiv erkennbaren Umstände.

Bei laufenden oder bevorstehenden familiengerichtlichen Verfahren ist dies regelmäßig sinnvoll. So kann vorab definiert werden, welche Tatsache rechtlich erheblich ist und tatsächlich bewiesen werden muss. Die Detektei übernimmt anschließend die sachverhaltsbezogene Ermittlung – nicht die anwaltliche Rechtsberatung.

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Entscheidend ist nicht, was Sie vermuten. Sondern was sich feststellen lässt.

Wenn Sie konkrete Zweifel an Einkommensangaben, Erwerbstätigkeiten oder unterhaltsrelevanten Lebensverhältnissen haben, schildern Sie uns zunächst die Ausgangslage.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Tatsache geklärt werden soll und ob ein detektivischer Ermittlungsansatz dafür sinnvoll und verhältnismäßig ist.